Anschlagsystem GFAS
Ab dem 1. Januar 2025 sind nach Artikel 23 BauAV Absturzsicherungen bereits ab einer Absturzhöhe von 2.0 m verpflichtend – ohne Ausnahme auch bei Deckenschalungen. Das GFAS-System erfüllt die Anforderungen der SUVA und ermöglicht es, Sicherheitseinrichtungen effizient und anpassungsfähig in Deine Arbeitsabläufe zu integrieren. Dank der integrierten Anschlagschlinge kann der Ausleger einfach mit einem Kran versetzt werden, was den Einsatz auf Baustellen besonders flexibel gestaltet. Durch die vielseitigen Kombinationsmöglichkeiten, wie die Verwendung mit einem Ballastsockel, einer Boden- oder Wandhülse, oder die Integration einer Lifeline, bietet das GFAS-System höchste Anpassungsfähigkeit an unterschiedlichste Anforderungen.